Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 243v [02]

Datierung: 22. März 1381

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz nimmt Seligmann von Lyeniche und dessen Ehefrau Jutte für zwei Jahre zu seinen Juden .

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] nimmt Seligmann von Lyeniche und dessen Ehefrau (husfrauwe) Jutte zu seinen Juden und Dienern für zwei Jahre und will sie schirmen wie seine anderen Diener, die sein Brot essen und seine Kleider tragen. Es soll sie auch niemand bezügen noch bereden an den erzbischöflichen Gerichten, ez ensy dann mit unbesprochen cristen und juden. Sie sollen zwei Jahre in allen erzbischöflichen Schlössern Geleit haben. Ihr Gerichtsstand soll nicht vor den geistlichen Richtern des Mainzer Stuhls, sondern vor Hermann Rost, Dekan zu St. Stephan zu Mainz, oder vor Brune von Brunenfels, Bürger zu Frankfurt, sein, die er ihnen zu Richtern gesetzt hat.

Datum Eltville feria sexta post Dominicam Oculi 1381.

Quellenansicht

fol. 243v
fol. 244r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 243v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2833 (Zugriff am 24.04.2024)