Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 240v [02]

Datierung: 10. Februar 1381

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz verschreibt dem Edelknecht Wilhelm von Born bzw. seinen Lehnserben 40 Gulden Geld vom Zoll zu Gernsheim. 

Vollregest:

- L(itte)ra data Wilhelmo de Burne [a] uber 40 fl. off Gernsheim so lang fallend, biß jme sovil leh(en) dageg(en) gegeb(en) werd(en).

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] verschreibt dem Edelknecht Wilhelm von Born (Burne) [b] bzw. seinen Lehnserben für ihm geleistete und künftig erwartete treue Dienste und aus besonderer Gnadekraft dieser Urkunde 40 Gulden Geld vom Zoll zu Gernsheim. Das Geld ist jährlich an Martini [11. November] auszuzahlen. Der dortige Zollschreiber wird zur Auszahlung angewiesen. Die Gülte erlischt, wenn der Erzbischof ihm ein Lehen gibt, das jährlich 40 Gulden einbringt, oder aber 400 Gulden bezahlt. Im letzteren Fall soll Wilhelm dann 40 Gulden an sichere Güter anlegen und dem Erzbischof zu Lehen auftragen. Dieses Lehen sollen er und seine Erben dann mit eyden truwen und dinsten verdienen, wie dies gewonlich und recht ist.

Der Erzbischof weist sein Zollschreiber Johan in Gernsheim an, die 40 Gulden entsprechend auszuzahlen

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Miltenberg dominica post Agathe ... 1381.

Fußnotenapparat:

[a] Der Rest der Überschrift ist von anderer Hand geschrieben.
[b] Burne auf Rasur.

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fol. 240v
fol. 241r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 240v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2829 (Zugriff am 28.03.2024)