Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 239 [02]

Datierung: 31. Januar 1381

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz überweist dem Ritter Herman von Karben zwei Jahre Nutzen, die dem Erzbischof von der Pastorei zu Klein-Karben zufallen.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] überweist dem Ritter Herman von Karben (Carben), seinem »lieben Besonderen« [a] für geleistete und künftig erwartete treue Dienste kraft dieser Urkunde zwei Jahre Nutzen (nucze), die man nennet annos byennales, die dem Erzbischof von der Pastorei zu Klein-Karben (Kleinen-Karben) zufallen, sobald der jetzige Pastor stirbt. Die erzbischöflichen Kollektoren werden angewiesen, sie ihm dann ungehindert zukommen zu lassen.

- Datum Nurenberg feria quinta ante purificacionem beate Marie virginis ... 1380.

Fußnotenapparat:

[a] Darunter gestrichen getreuen.

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fol. 239r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 239 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2813 (Zugriff am 28.03.2024)