Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 238v

Datierung: 29. Dezember 1380

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz nimmt die Abrechnung seines Kellers in Amöneburg Walprecht von Selheim für die Jahre 1379 und 1380 entgegen.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz und Bischof von Speyer] beurkundet, Walprecht von Selheim, erzbischöflicher Keller zu Amöneburg (Amelburg), sein »lieber Getreuer«, habe ihm gute Abrechnung gelegt hat, über Einnahmen und Ausgaben in der Zeit vom 27. Februar 1379 (Invocavit) bis zum heutigen Tag.

Unter Einbeziehung des letzten Rezesses, den er vom Erzbischof hat, schuldet der Erzbischof ihm 250 Gulden, Walprecht dem Erzbischof 6 Malter Korn und 5 Malter Hafer. Für die 250 Gulden verschreibt ihm der Erzbischof den erzbischöflichen Hof zu Huchilheim unter Amöneburg gelegen, mit allem Zubehör, Rechten, Nutzungen und Einkünften. Eine jederzeitig mögliche Lösung des Pfandes mit 250 Gulden muss der Erzbischof einen Monat vorher ankündigen. Der Hof ist nach erfolgter Zahlung vollständig freizugeben.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

Datum Aschaffinburg Sabbato post Nativitatem Christi ... 1380.

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fol. 238v
fol. 239r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 238v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2811 (Zugriff am 29.03.2024)