Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 236

Datierung: 1380[a]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz nimmt Abraham Lypman und Ysacc und deren Familien und Gesinde zu seinen Juden für die kommenden zwei Jahre an. 

Vollregest:

L(itte)ra dat(a) Abraham Lypman et Isak, judeis.

[Erzbischof] Adolf [von Mainz und Bischof von Speyer] nimmt kraft dieser Urkunde Abraham Lypman und Ysacc und ihre beiden Hausfrauen und Diener zu seinen Juden für die kommenden zwei Jahre an. Er will sie überall schützen und verantworten wie seine anderen Diener, die sein Brot essen und seine Kleider tragen.

Klagen gegen sie und ihr Gesinde (knechte und meyde) soll man vor Dekan Konrad (Conrad) von St. Peter außerhalb von Mainz oder vor Johann, Küster (coster) zu St. Victor außerhalb von Mainz bringen, und nicht vor die geistlichen Richter des Mainzer Stuhls.

- [Datum] Eltevil ... 1380.[a]

Quellenkommentar:

Fußnotenapparat:

[a] Die Einreihung in das Jahr 1380 ergibt sich aus der Stellung der Abschrift im Ingrossaturbuch.

Quellenansicht

fol. 236r
fol. 236v

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 236, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2806 (Zugriff am 29.03.2024)