Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 230v [02]

Datierung: 9. Dezember 1380

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden (500 Gulden) bei Johann Goswin von Idstein.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] schuldet dem Johann Goszwyn von Idstein (Edichstein), seinem Zollschreiber zu Gernsheim (G(er)nsheim), seinem »lieben Getreuen«, 500 Gulden, die dieser ihm bar zum Nutzen der Erzstiftes geliehen hatte.

Das Geld soll kommende Ostern über ein Jahr [1382] zurückgezahlt werden. Geschieht dies nicht, kann Johan das Geld ohne jegliche Beeinträchtigung des Erzstiftes und möglicher Amtsnachfolger des Erzbischofs von den Zolleinkünften zu Gernsheim erheben.

- Datum Eltevil Dominica post Nicolai ... 1380.

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fol. 230v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 230v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2798 (Zugriff am 28.03.2024)