Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 214v [02]

Datierung: 18. Juli 1380

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz hat sich mit Raugraf Philips gütlich wegen des Schlosses Rockenhausen geeinigt. Er verschreibt ihm einen alten großen Turnosen aus dem erzbischöflichen Zoll zu Lahnstein.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz und Bischof von Speyer] hat sich mit dem Edlen, seinem »lieben Neffen« Raugraf Philips etc. gütlich wegen des Schlosses Rockenhausen (Rockenhusen) geeinigt, wie dies die Urkunden besagen, die darüber versiegelt ausgetauscht worden sind.

Mit Willen und Wissen des [Dompropstes] Endres von Brauneck (Brunecke) etc. und des Mainzer Domkapitels verschreibt der Erzbischof Raugraf Philips und dessen beiden Söhnen Philip und Philip, kraft dieser Urkunde einen alten großen Turnosen aus dem erzbischöflichen Zoll zu Lahnstein (Lanstein) von jedem Fuder Wein und von anderer Kaufmannschaft, die nach marczal den Rhein hinauf und runter faren und flißen.

Der Erzbischof gebietet seinem Zollschreiber Nicolaus die Einkünfte des Turnosen den Raugrafen entsprechend bis zu ihrer aller Tod auszuzahlen.

- Datum feria quarta ante diem beate Marie Magdalene ... 1380.

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fol. 214v
fol. 215r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 214v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2763 (Zugriff am 25.04.2024)