Mainzer Ingrossaturbücher Band 09
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StA Wü, MIB 9 fol. 209
Datierung: 14. September 1380
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
- Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Adolf von Mainz verleiht den Brüdern Heinrich Diele und Otte von Rannenberg ein Burglehen, nämlich Sneylebach zwischen der Naumburg und Wolfhagen.
Vollregest:
[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] verleiht den Brüdern Heinrich Diele und Otte von Rannenberg (Ran(n)enberg) und ihren rechten Leibeslehnserben, für geleistete und künftig erwartete treue Dienste ein Burglehen, nämlich Sneylebach mit Zubehör, gelegen zwischen der Naumburg (Nuwenburg) und Wolfhagen (Wolffhain), das zum erzbischöflichen Schloss Naumburg gehört. Sie sollen jetzt schon Burgmannen dafür sein, die Gülten des Lehens ihnen aber erst dann zukommen, wenn das Schloss Naumburg, das jetzt verpfändet ist, gelöst ist.
Der Erzbischof erweist ihnen die besondere Gnade, ein Haus und eine Scheuer auf der Hofstatt bauen zu dürfen, zwischen Sanders Haus und dem Kirchhof im Schloss. Diese Hofstatt und was sie darauf bauen, soll zu dem Burglehen gehören, das sie dann mit truwen, dinsten und eyden verdienen sollen, wie Burglehenrecht und Gewohnheit dies besagen.
- Datum Maguntie in die Exaltacionis sancte Crucis ... 1380.
Quellenansicht
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Aussteller)
- Rannenberg: Diele von (Empfänger)
- Sander [Snylebach] [Güterbesitzer] (Nennung)
- Rannenberg: Otto von (Empfänger)
Ortsindex
- Naumburg [Hessen] : Burg (Nennung)
- Sneylebach : Dorf (Nennung)
- Wolfhagen [Hessen] : Stadt (Nennung)
Körperschaften
- Rannenberg : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 9 fol. 209, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2753 (Zugriff am 20.04.2024)