Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 208 [02]

Datierung: Ende Juli 1380 [a]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.[a]

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz überlässt dem Frankfurter Bürger Brune zu Brunenfels für zwei Jahre alle Früchte, die dem Mainzer Stift an der Kirche zu Grünau zufallen.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] gibt dem Frankfurter Bürger Brune zu Brunenfels, seinem »lieben Getreuen«, für geleistete und künftig erwartete getreue und nützliche Dienste, kraft dieser Urkunde alle Früchte, die ihm bzw. seinem Stift in den kommenden zwei Jahren von der Kirche zu Grünau (Grunauwe) zufallen werden.
Diese Kirche ist ihm durch den Tod des Rudolf von Königstein (Kungestein) ledig geworden ist. Alle, die Zehnte, Gülten, Renten oder Gefälle der Kirche zu geben verpflichtet sind, werden angewiesen, ihre Abgaben dem Brune bzw. dessen Beauftragten zukommen zu lassen. Die erzbischöflichen Erheber (collec(tores)) sollen Brune ungestört darin belassen.

- Datum ... 1380.[a]

Fußnotenapparat:

[a] Der Darmstädter Regestenbearbeiter datiert: Ende Juli oder August, vor 27. September, und begründet dies [etwas missverständlich] so: Die Notiz über die Urkunden von 1380 September 27, die sich auf die vorliegende Urkunde beruft, ist erst nachträglich eingeschrieben worden, später als die in der Handschrift darauffolgenden Urkunden von 1380, was daraus hervorgeht, dass einzelne Striche der Buchstaben die Überschrift der folgenden Urkunde kreuzen. Die Notiz ist von anderer Hand, aber mit der gleichen Tinte geschrieben.

Quellenansicht

fol. 208r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 208 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2751 (Zugriff am 29.03.2024)