Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 203v [02]

Datierung: 11. Juli 1380

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27 mit Verweis auf: Papierabschrift des 16. Jhs.: Koblenz, Reichsherrschaft Pyrmont).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz bestätigt die Weiterleihe eines Lehens in Algesheim, von Rheingraf Johann [II.] an den Ritter Johann Schönberg.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] bestätigt folgenden Sachverhalt: Der Ritter Johann Schönberg (Schonenburg) habe ihm gesagt, dass Johann Rheingraf (Ryngrafe), Wildgraf zu Dhaun (Dune) ihm die Lehen, die er vom Mainzer Erzbischof zu Algesheim (Algensheim) hat, aufgegeben und  ihn um die Belehnung gebeten habe. Der Erzbischof gibt sie ihm zu Burglehen, vorausgesetzt, dass der Rheingraf die Lehen aufgegeben hat bzw. aufgeben wird.
Die Urkunde des Rheingrafen vom 22. Mai 1380 ist eingerückt, welche besagt dass der Rheingraf, Wildgraf zu Dhaun ihm, Ritter Johann, bzw. seinen Erben seinen Zehnten zu Algesheim verliehen habe, ausgenommen die zwei Fuder Wein, die Dietrich Knebel daran gehören.
Eingedenk der treuen Dienste, die Ritter Johan ihm geleistet hat und künftig auch leisten soll, leiht der Erzbischof dem Ritter Johann bzw. dessen Leibeslehnserben nun kraft dieser Urkunde diese Lehen. Er soll sie mit Diensten und Eiden verdienen, wie dies Burglehenrecht und Gewohnheit besagen.

- Geben zu Bingen des Mitwochen fur sant Margarethen tag 1380. [a]

Fußnotenapparat:

[a] Im MIB fehlt die Tagesangabe zum Jahr 1380, sie wurde aus dem Darmstädter Regest ergänzt.

Quellenansicht

fol. 203v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 203v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2734 (Zugriff am 20.04.2024)