Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 192

Datierung: 3. September 1380 [d]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz regelt die Rückzahlung seiner Schulden (1.000 Gulden) bei dem Edelknecht Erkinger Hovart.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] hat dem Edelknecht Erkinger (Erking(er), Eckhart) Hofart (Hovart(en)) 1.000 [a] Gulden bar zum Nutzen des Erzstiftes geliehen.

Erzbischof, Erzstift bzw. ein Amtsnachfolger wollen künftig jährlich zu Martini [11. November] [b] 100 [c] Gulden Zinsen (czu czinse) so lange zahlen, bis der Erzbischof die Pflicht mit der Zahlung von 1.000 [d] Gulden ablöst, was er jährlich bei vierteljähriger Kündigungsfrist um Kathedra Petri [22. Februar] tun kann. Das Geld ist nach Wunsch Erkingers entweder zu Buchen, Möckmühl (Meckmuln) oder in Neuenstadt (Nuenstat), das denen von Weinsberg (Wynsperg) gehört, in einem Wirtshaus zu bezahlen.

Auch Erkinger kann die Lösung jährlich ein Vierteljahr vor Kathedra Petri ankündigen. Das Geld ist dann im Zeitraum von 14 Tagen davor bzw. danach in gleicher Weise wie oben beschrieben zu übergeben.

Kommt Mainz in Zahlungsverzug können die Gläubiger die erzbischöflichen Bürgen mündlich oder schriftlich mahnen, die dann binnen 14 Tagen jeder einen Knecht und ein Pferd in einen der genannten Orte, Erkinger entscheidet, entsenden müssen. Dort müssen sie so lange im Einlager bleiben (leisten), bis die Schuld bezahlt ist.

Ausfallende Knechte oder Pferde muss der betroffene Bürge auf Mahnung binnen acht Tagen ersetzen.

Stirbt ein Bürge oder geht außer Landes muss er auf Mahnung binnen vier Wochen durch ein gleichwertigen ersetzt werden. Mainz verspricht seinen Bürgen, sie gütlich und ohne Eidesleistung aus der Verpflichtung zu lösen und dabei schadlos zu halten.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

Dies sind die Bürgen ... [e]

Quellenkommentar:

Fußnotenapparat:

[a] Darunter, gestrichen, 1.500.
[b] Darunter, gestrichen, an St. Petri Tag Kathedra [22. Februar 1381] und danach stets an Martini [11. November].
[c] Darunter, gestrichen, 150.
[d] Darunter, gestrichen, 1.500.
[e] Der Text bricht hier ab, die Änderungen kennzeichnen ihn als Konzept. Es folgt unmittelbar die zugehörige Urkunde vom 3.9.1380.

Quellenansicht

fol. 192r
fol. 192v
fol. 193r

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 192, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2712 (Zugriff am 29.03.2024)