Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 188v [01]

Datierung: 6. März 1380

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD R 11 Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz gibt dem Hennechin Starkard und dessen Ehefrau Patze die Erlaubnis, ihr Lehen Eichelberg samt Zubehör auf Wiederkauf an Fritze Huttener zu geben.

Vollregest:

L(itte)ra data Johann(i) Starkard, das mein her die gutt(er), so Arnold Starkrad Fritz Huttenerm verkaufft als leh(en) gutt wider umb 235 fl. kosten mag.

[Erzbischof] Adolf [von Mainz] beurkundet, dass Hennechin Starkard und seine Ehefrau Patze für sich und ihre Erben dem Fritze Hutener, dessen Frau Gude sowie deren Erben, ihren Anteil des Dorfes Eychilberg samt Zubehör, das vom Erzbischof zu Lehen rührt, mit seiner Einwilligung auf Wiederkauf verkauft haben. Der Erzbischof gewährt ihnen nun die Gnade, dass sie, falls er das Pfandgut von Fritze Hutener zurückkauft, ehe Hennekin es wieder für sich gelöst hätte, es von ihm für 235 Gulden ablösen zu können. Sie sollen auch in der Zwischenzeit [wenn sie das Gut nicht innehaben] dem Erzbischof wie bisher und wie es verbrieft ist, zu Treue verpflichtet sein.

- Datum Aschaffenburg feria tercia post Dominicam Letare ... 1380.

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fol. 188v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 188v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2704 (Zugriff am 29.03.2024)