Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 185 [02]

Datierung: 5. März 1380

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz regelt eine Schuldangelegenheit mit dem Juden Croschen und dessen Ehefrau .

Vollregest:

Erzbischof Adolf [von Mainz] ist laut einer anderen Urkunde mit dem Juden Croschen und dessen Ehefrau Milicien wieder übereingekommen, dass sie ihm ein Drittel von der Schuld und den Zinsen geben sollen. Diese ist man ihnen auf Grund der Urkunde, die der Erzbischof zur Zeit innehat, schuldig. Der Erzbischof erklärt, dass er wegen dieser Schuld den Hauptleuten und Bürgen kein Ziel, keine Frist oder Stundung abgeben und keine Richtung oder Satzung tun oder nehmen soll, ohne Einwilligung des Croschen und seiner Frau.

- Datum Aschaffenburg feria secunda post Dominicam Letare ... 1380.

Quellenansicht

fol. 185r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 185 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2689 (Zugriff am 28.03.2024)