Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 088 [02]

Datierung: 28. Juli 1378

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz regelt die Rückzahlung seiner Schulden (100 Gulden) bei Fynelyn von Dieburg,

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof zu Speyer schuldet Fynelyn (Finelin, Vynelyn) von Dieburg (Dyepurg), Judenbürger zu Frankfurt (Frankford) von Konrad Rabenold wegen 100 Gulden, die Fynelyn ihm zinslos (ane gesuch) zwischen heute und kommenden Niklastag [6. Dezember] geliehen hat.

Das Geld ist kommenden Michelstag [29. September 1379?] zurückzuzahlen. Geschieht dies nicht, werden wöchentlich je geschuldeten Gulden zwei junge Heller Zinsen so lange fällig, wie die Schuld offensteht.

Als Sicherheit hat der Erzbischof Bürgern gestellt: Dyther Gans, Vogt zu Otzberg (Otsp(er)g), Ruprecht Ulner, erzbischöflicher Amtmann zu Hofheim, Conrad Rabenold und Gelffrich Kreyz von Uleversheim (Ulffirsheym), Edelknechte und erzbischöfliche »liebe Getreue«.
Gerät Mainz in Zahlungsverzug, müssen die Bürgen nach mündlicher oder schriftlicher Aufforderung innerhalb 14 Tagen jeder ein Pferd (perd) und einen Knecht in die Stadt Frankfurt in das Haus des Fyneyn zum Einlager (in die leistunge) entsenden.

Ausfallende Pferde und Knechte sind zu ersetzen. 

Stirbt ein  Bürge oder geht außer Landes, muss der Erzbischof nach Aufforderung binnen eines Monats ein mindest gleichwertigen Bürgen stellen. Geschieht dies nicht müssen die anderen Bürgen so lange Einlager leisten. Der Erzbischof verspricht seinen Bürgen, sie gütlich zu lösen und dabei schadlos zu halten.

Die Bürgen versprechen gute Bürgen zu sein und kündigen ihre Siegel an.

- Datum Eltvil ... 1378 quarta feria proxima post diem sancti Jacobj.

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fol. 88r
fol. 88v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 088 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2656 (Zugriff am 24.04.2024)