Mainzer Ingrossaturbücher Band 09
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StA Wü, MIB 9 fol. 180v [02]
Datierung: 21. Januar 1380
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
- Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Adolf von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei dem Ritter Daniel von Langenau, erzbischöflichem Burggrafen zu Lahneck.
Vollregest:
Erzbischof Adolf [von Mainz] schuldet dem Ritter Daniel von Langenau (Langenauwe), erzbischöflichem Burggrafen zu Lahneck (Lanecke), seinem »lieben Getreuen«, seit längerer Zeit (vorzijte(n)) 2.000 Gulden. Er hat ihm dafür zwei Engel (engelische) auf dem Zoll zu Lahnstein (Lanstein) so lange verschrieben, bis Daniel bzw. seine Erben davon 2.000 Gulden eingenommen haben. Darüber hat der Erzbischof eine Urkunde ausgestellt.
Adolf erlaubt nun auf Bitten Daniels, kraft dieser Urkunde, der Koblenzer (Cobelencz) Jüdin Reyne, der Daniel 1.200 Gulden schuldet, die genannten zwei Engel so lange einzunehmen, bis sie 1.200 Gulden dort eingenommen hat, vorausgesetzt, dass der Erzbischof dem Daniel noch so viel von den zwei Engel schuldet. Der Lahnsteiner Zollschreiber wird hiermit angewiesen, der Reyne die Gelder entsprechend auszuzahlen.
- Datum Lanstein in die sancte Agnetis … 1380.
Quellenansicht
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Aussteller)
- Langenau: Daniel von (Empfänger)
- Bonenfant: Reynette (Nennung)
Ortsindex
- Lahnstein : Zoll (Nennung)
- Lahnstein : Stadt »Lahnstein« (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Lahnstein : Burggrafen (Nennung)
- Koblenz : Judenschaft (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 9 fol. 180v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2579 (Zugriff am 17.04.2024)