Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 182v [01]

Datierung: 21. Dezember 1379

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Quellenbeschreibung:

Regest:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz befreit die Stadt Hofheim für acht Jahre von jeglicher Bedezahlung.

Vollregest:

Erzbischof Adolf [von Mainz] befreit die Stadt Hofheim (Hofeheim) kraft dieser Urkunde für acht Jahre von aller Bedezahlung. Seine »lieben Getreuen«, Bürgermeister, Schöffen, Bürger und die armenlude der Stadt haben lange Zeit grosse(n) verderpliche(n) schade(n) erlitten. Was sie als Bede dem Erzbischof hätten geben sollen, sollen sie während der acht Jahre zum Bau und zur Besserung der Stadt verwenden, doch mit Wissen des Erzbischofs und seiner Amtleute, die er jeweils zu Hofheim hat. Auch Ausleute (uzlude) aus der Umgebung Hofheims, die während der acht Jahre nach Hofheim kommen und dort Bürger werden, sollen ebenfalls die Freiheit genießen und bedefrei sein und ebenso ihre Güter, die sie etwa in den Dörfern um Hofheim haben und von der Stadt aus bearbeiten und bebauen.

- Datum Eltevil in die in die sancti Thome apostoli … 1379

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fol. 182v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 182v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2575 (Zugriff am 19.04.2024)