Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 168v [02]

Datierung: 11. November 1379

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden (519 Gulden) beim Mainzer Domherren Konrad von Weinsberg.

Vollregest:

Erzbischof Adolf bekennt, dass er seinem »lieben Besonderen«, dem Mainzer Domherrn Conrad von Weinsberg (Winsperg) 519 Gulden schuldet, wegen des Amtes zu Scheuerberg (Schurberg) und anderen Geldes, das er dem Erzbischof geliehen hat. Adolf soll das Geld dem Konrad, seinen Erben bzw. dem rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde am kommenden Tag Kathedra Petri [22. Februar] bezahlen.

Zur Sicherheit setzt der Erzbischof als Bürgen die Mainzer Domherren Johann von Eberstein (Ebirstein), Wilhelm Flache (Flache(n)), Claes vom Stein (Steine) den Jungen und Albrecht Hofart (Hoffart).

Gerät Mainz in Zahlungsverzug, können die Gläubiger die Bürgen mündlich oder schriftlich mahnen. Diese müssen dann binnen 8 Tagen jeder einen Knecht und ein Pferd nach Mainz (Mencze) oder Bingen, Konrad entscheidet, zum Einlager in ein von Konrad angewiesenes öffentliches Wirtshaus schicken und dort so lange leysten, bis das Geld bezahlt ist.

Ausfallende Knechte und Pferde müssen ersetzt werden. Stirbt ein Bürge oder geht außer Landes, muss der Erzbischof auf Mahnung binnen Monatsfrist einen gleichwertigen Ersatzbürgen stellen.

Der Erzbischof verspricht seinen Bürgen, sie ohne Eidleistung aus der Verpflichtung zu lösen und dabei schadlos zu halten. Die Bürgen versprechen, gute Bürgen zu sein. Sie kündigen ihre Siegel an.

- Datum Eltevil in die sancti Martini ... 1379

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fol. 168v
fol. 169r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 168v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2560 (Zugriff am 19.04.2024)