Mainzer Ingrossaturbücher Band 09
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StA Wü, MIB 9 fol. 160v
Datierung: 31. Oktober 1379
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
- Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Adolf von Mainz regelt die Rückzahlung seiner Schulden bei den Mainzer Bürgern Henne Berwolff und Berwolff.
Vollregest:
Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] schuldet seinen »besonderen Freunden«, den Mainzer (Mencze) Bürgern Henne Berwolff (Berwolffe) und Berwolff bzw. dem rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde 800 kleine Gulden, Mainzer (Mencze) Währung, für ein Gewand (umb gewand), das er von ihnen gekauft (genom(m)e(n)) hat. Er gelobt, das Geld am kommenden großen Sonntag [11. Februar 1380] auf der Stadtwaage in Mainz (stede wage czu Mentcze) zu bezahlen.
Der Erzbischof setzt ihnen zu Geiseln: sich selbst, seinen »lieben Neffen« und Mainzer Domherrn Johann von Eberstein (Ebirsteyn), den erzbischöflichen Siegler Ospertus und Heynczchin von Idstein (Edichstein). Erhalten die Berwolff ihr Geld nicht wie vereinbart, können die Gläubiger die Geiseln schriftlich oder mündlich mahnen. Diese haben dann unverzüglich persönlich in Bingen zum Einlager zu erscheinen und müssen so lange bleiben, bis das Geld bezahlt ist. Die Gläubiger können das ausstehende Geld bei Juden oder kauwerczin auf Kosten des Erzbischofs aufnehmen. Stirbt eine Geisel, muss der Erzbischof auf Mahnung binnen 8 Tagen gleichwertigen Ersatz leisten. Geschieht dies nicht, müssen die anderen Geiseln so lange zum Einlager einreiten. Adolf verspricht seinen Mitgeiseln, sie ohne Eid und ohne ihren Schaden aus der Verpflichtung zu lösen.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Die anderen Geiseln geloben, gute Geiseln zu sein und sich nicht gegenseitig zu entschuldigen. Sie kündigen ebenfalls ihre Siegel an.
- Datum Eltvil in vigilia Omnium Sanctorum … 1379
Quellenansicht
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Aussteller)
- Berwolff: Henne (Empfänger)
- Eberstein: Johann von (Bürge)
- Ospertus [Siegler] (Bürge)
- Idstein: Heintzichin von (Bürge)
- Berwolff: N. N. (Empfänger)
Ortsindex
- Mainz - Waage [Stadtwaage] : Mainz - Waage [Stadtwaage] (Nennung)
- Bingen - Stadt : Bingen - Stadt (Einlagerort)
- Eltville : Stadt (Ausstellungsort)
- Mainz - Stadt : Mainz - Stadt (Lokale Währung)
Körperschaften
- Idstein : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 9 fol. 160v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2554 (Zugriff am 23.04.2024)