Mainzer Ingrossaturbücher Band 09
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StA Wü, MIB 9 fol. 242v [02]
Datierung: 31. Januar 1381
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
- Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Adolf von Mainz einigt sich mit dem Grafen Gottfried von Rieneck über dessen Schadenersatzansprüche.
Vollregest:
- Littera data Gotfrido de Rynecke.
Erzbischof Adolf einigt sich mit seinem »lieben Neffen«, dem Grafen Gottfried (Gotfrid) von Rieneck (Rynecke) über dessen Schadenersatzansprüche an zerunge, kosten, schaden und verlust, hengste und pferde u.a., die ihm in Dienst für das Stift Mainz (Mencze) bis auf den heutigen Tag entstanden sind.
Der Erzbischof schuldet dem Grafen demnach 565 Gulden, die er, seine Nachfolger oder das Stift, ihm bzw. seinen Erben von der nächsten Steuer, die Adolf von seinen Städten und Landen erhebt, bezahlen will.
Alle anderen Briefe bezüglich von Schadenersatzansprüchen soll Graf Gottfried zurückgeben
- Datum ... 1381. [a]
Quellenkommentar:
Fußnotenapparat:
[a] Der Monat wurde nach der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch erschlossen.
Quellenansicht
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Aussteller)
- Rieneck: Gottfried von (Empfänger)
Körperschaften
- Rieneck : Grafen von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 9 fol. 242v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1858 (Zugriff am 25.04.2024)