Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 301 [01]

Datierung: 9. April 1375

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 25 (mit Verweis auf: Beyer, Urkundenbuch der Stadt Erfurt, Bd. II, S. 549, Nr. 750 mit unrichtigen Angaben).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Im Auftrag Elekt Adolfs von Mainz gibt Heinrich Beyer von Boppard dem Johann von Thelstete, Pleban der Neuwerkkirche zu Erfurt, bis zur Osteroktav das Recht zum Beichthören.

Vollregest:

Heinrich Beyer von Boppard (de Boparte), Domdekan zu Mainz, von Adolf, erwähltem Erzbischof zu Mainz, Bischof zu Speyer, und dem Mainzer Domkapitel beauftragt, gibt dem Johann von Thelstete, Pleban der Neuwerkkirche (plebanus novi operis) zu Erfurt, bis zur Osteroktav das Recht zum Beichthören. Ausgenommen sind die dem Erzbischof [a] Adolf vorbehaltenen Fälle. Den Beichtkindern darf kein Entgelt für die Beichte abverlangt werden, auch darf der Pfarrer keine Briefe über das Gebeichtete geben und die, die Zehnten zurückzugeben haben, nicht lossprechen, wenn nicht zuvor eine Rückerstattung erfolgt ist, und er muß die ledigen Rückerstattungen (vagas restituciones) an den Provisor allodii zu Erfurt (ad provisorem allodii Erfurdensem) zurückgehen lassen.

- Actum 9. die mensis Aprilis. [b]

Fußnotenapparat:

[a] Adolf war damals nur electus.
[b] Das Jahr ergibt sich aus dem Zusammenhang. Das Ingrossaturbuch bringt fol. 301 unten eine Liste der Verleihungen (mit den Namen der Priester und der Kirche sowie dem Datum) und darüber (fol. 301, Seitenmitte) die gemeinsame Formel der Verleihungsurkunden.

Quellenansicht

fol. 301r

Metadaten

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Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 301 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1843 (Zugriff am 19.04.2024)