Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 133

Datierung: 21. Januar 1379

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27 (Verweis auf: GLA Ka Kopialbuch 287 (132), fol. 91v).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Bischof Adolf von Speyer willigt ein, dass Edelknecht Ernst von Gültingen der Elisabeth  von Remchingen, der Witwe seines Bruders Gumpoltz von Gültingen, 400 Goldgulden als Morgengabe auf den Hof zu Specke samt Zubehör beweist. 

Vollregest:

Adolf, Bischof von Speyer (Spire), beurkundet mit Besiegelung des Widmungsbriefes seine Einwilligung als Lehensherr dazu, dass der Edelknecht Ernst von Gültingen (Giltelinge), gesessen auf der Neuenburg (Nuwenburg), wohlüberlegt und mit Rat seiner Freunde, der Elisabeth (Elizabethen) von Remchingen, der Witwe seines Bruders Gumpoltz von Gültingen, 400 Goldgulden als Morgengabe auf den Hof zu Specke samt Zubehör beweist. Er hat mit Leuten, Gütern, Rechten und Zehnten seinem verstorbenen Bruder gehört und war ein Lehen des Stifts und Bischofs von Speyer.

Auf Ernsts Bitte hat Bischof Adolf dieses Lehen vermannt, und dem zu Wissenbach wohnenden Edelknecht Heinrich von Obirkeym, dem Sohn des Kunz (Contzen) von Obirkeym des Alten, zu treuer Hand geliehen.

Stirbt der Lehensträger oder will das Lehen aufgeben, wird Edelknecht Ernst binnen eines Jahres einen anderen Lehensträger bestimmen.

Die Lehen bleiben nach Recht und Landesgewohnheit so lange Elisabeths Unterpfand, Morgengabe und Wittum, bis sie das Gut mit 400 Gulden löst. Werden ihre Kinder erwachsen, können sie das Gut jedes Jahr mit 400 Gulden von ihrer Mutter lösen, wenn sie das Geld nachweislich an ihrem Wohnort im Zeitraum 14 Tage vor oder nach St. Georgstag bezahlen.

Ernst von Gültingen bittet für sich und seine Erben Bischof Adolf von Speyer, als Lehensherr sein Siegel an die Urkunde zu hängen. Ernst übergibt der Elisabeth diesen Brief mit seinem Siegel versehen und bittet seinen Vetter, den Edelknecht Hans (Hansen) von Gültingen (Giltingen) und seinen Bruder, den Edelknecht Gumpolt (Gumpolden) von Gültlingen, ihre Siegel beizufügen.

1379 …an santh Agnesen tag der heilgen Juncfrauwen.

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fol. 133r
fol. 133v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 133, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1536 (Zugriff am 28.03.2024)