Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 129

Datierung: 13. März 1379

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz einigt sich mit dem Grafen Heinrich von Waldeck über dessen Schadenersatzansprüche.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] hat sich mit dem Grafen Heinrich von Waldeck (Waldecke), seinem »lieben Neffen«, über alle Schadenersatzansprüche für Kost, Zehrung, Schaden und Verluste, Hengste und Pferde geeinigt, die bis zum heutigen Tag in erzbischöflichen bzw. erzstiftischen Diensten entstanden sind.

Der Erzbischof schuldet dem Grafen bzw. dessen rechten Erben 1,000 Guden, von denen er 500 kommende Weihnachten, den Rest an Weihnachten ein Jahr später zahlen will. Damit sind dann alle Ansprüche abgegolten.
- Datum Bingen dominica Oculi in quadragesima … 1379.

Der Graf hat dem Erzbischof unter dem gleichen Datum einen Revers gegeben.

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fol. 129r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 129, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1528 (Zugriff am 29.03.2024)