Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 123v [01]

Datierung: 5. Februar 1379

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz freit die Stadt Rockenhausen für die kommenden 10 Jahre.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] befreit mit Willen und Wissen seiner »lieben Getreuen«, des Propstes Endres von Brauneck (Brunecke), des Scholasters Otte von Schönburg (Schonenburg) und des Kapitels des Domes zu Mainz (Mencze), den Schultheißen, die Schöffen und die Bürger der erzbischöflichen Stadt Rockenhausen (Rockinhuse(n)) kraft dieser Urkunde für die kommenden 10 Jahre. In dieser Zeit dürfen die Bürger fry siczen und wonne(n) und brauchen auch die übliche Jahresteuer (sture) in Höhe von 120 Pfund nicht bezahlen. Dagegen müssen sie ihm bzw. dem Stift Mainz wie gewohnt den althergebrachten Wein- und Fruchtzehnten, sowie andere Jahresteuern (zinse und cleine gulde) bezahlen.

Propst, Scholaster und Domkapitel bekennen ihr Einverständnis und kündigen wie der Erzbischof ihre Siegel an.

- Datum Pingwie sabbato post festum purificacionis beate Marie virginis … 1379.

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fol. 123v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 123v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1513 (Zugriff am 29.03.2024)