Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 111

Datierung: 21. Dezember 1378

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Materialsammlung imStAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26 (mit Verweis auf: GLA Karlsruhe Kopialbuch 287 (132) fol. 88).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz nimmt Lewe, Natan und Joseln mit Familien zu Juden in Landau an.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] nimmt die Landauer Juden Lewe, dessen Stiefsohn Natan, und Joseln, mit Ehefrauen (wip) und Kindern und allem bei ihnen lebenden Gesinde zu Juden und Bürgern in Landau auf für sechs Jahre. Sie können leihen, hoch und niedrig, und kaufen und verkaufen, und leihen auf allerlei Dinge außer auf naß duch, blutig gewant und messegewant.

Kein Frevel soll für sie höher als 10 Pfund bestraft werden, außer offener Totschlag und offener Diebstahl. Der Erzbischof verleiht ihnen auch alle Freiheit, wie sie seine anderen Juden genießen. Sie sollen jährlich am Martinstag [11. November] 15 Gulden zahlen, Lewe und Natan zusammen 10 Gulden, Joseln 5 Gulden. Sie werden zu keiner weiteren übermäßigen Steuer veranlagt oder mit besonderen Gesetzen überzogen.

Der Schultheiß zu Landau (Landuawe), Ritter Konrad (Conrat) Snydelauch, soll ihr Fürseher und Schirmer sein. Ferner müssen sie jährlich auf Walpurgis [1. Mai] den Burgleuten 40 Pfund Heller geben und dem Rat von Landau auch jährlich 15 Gulden, wieder verteilt auf 10 und 5 Gulden. Wenn sie das Geld bezahlt haben, können sie nach Ablauf der 6 Jahre von Landau unbehindert wegziehen und sollen dann vier Meilen weit Geleit haben.

Die Burgmannen dürfen die Juden nicht weiter in Anspruch nehmen. Auch können sie, so lange sie zahlen, anderswo hinziehen und bleiben dort in des Erzbischofs Schirm und Geleit.

- Datum tercia feria ante nativitatem Xpi … 1378.

Quellenansicht

fol. 111r
fol. 111v

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 111, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1493 (Zugriff am 20.04.2024)