Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 104v [03]

Datierung: 2. Februar 1377

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Materialsammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 25 (mit Verweis auf: RTA 1, 622).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz gewinnt Gottfried von Hohenlohe d.Ä. zum Helfer gegen die Markgrafen von Meißen.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] hat seinen »lieben Oheim« Gottfried (Gotfrid) von Hohenlohe (Hoenloch) den Älteren zu seinem Helfer und Diener gegen Ludwig von Meißen (Missen), der Bischof zu Bamberg (Babinberg) war, und dessen Brüder Friedrich (Friderich), Balthasar und Wilhelm, Markgrafen von Meißen bzw. deren Helfer und alle anderen Gegner und Feinde des Stiftes gewonnen. Er dient, wo er das mit Ehre tun kann, auf Verlangen des Erzbischofs, des Kapitels oder der erzbischöflichen Amtleute. Seine sämtlichen Burgen stehen dem Erzstift offen. Mainz kann sich gegen die genannten Gegner für die Dauer des Streites und Krieges aus ihnen behelfen.

Wegen seines Dienstes, seiner Hilfe, seiner Enthaltung und auch wegen des Geldes, das ihm die erzbischöflichen Vorgänger, die mittlerweile verstorbenen Erzbischöfe Gerlach und Johan, an seinen beiden Königsturnosen (turnosen die er von dem riche hat) am erzstiftischen Zoll Gernsheim gehaben han, und wegen seiner Ausgaben (schaden, koste und verluste, hengeste und pherde), die er in Diensten bei den erzbischöflichen Vorfahren und auch im Dienste für ihn, Adolf, und sein Stift, bei dem Kriegszug nach Erfurt (in der lesten reysegen Erfurte) und bei dem sich daran anschließendem Zug in das Elsaß (reise darnach gein Elsazen) gegen die Gesellschaft (wider die bosen geselleschafft) gehabt hat, weist ihm der Erzbischof, auch im Namen seiner Amtsnachfolger. 8.000 Gulden an. 2.000 Gulden wird er ihm bzw. seinen Erben kommende Pfingsten [1378], weitere 2.000 an Pfingesten des darauffolgenden Jahres [1379] und den Rest an Pfingsten des dann folgenden Jahres ]1380] bezahlen.

Kommt Mainz in Zahlungsverzug, darf Gottfried (Gotze) zu jedem Zahlungstermin das Mainzer Stift in Höhe der ausstehenden Schuld pfänden. Dadurch entstehenden Kosten kann Gottfried auf die Schuld schlagen.

Geht eine hohenlohische Burg in erzstiftischen Kriegen verloren, darf Mainz erst Frieden schließen, wenn die Burg zurückgewonnen bzw. eine entsprechende Genugtuung erfolgt ist. Zieht Gottfried in erzstiftischen Kriegen mit zu Felde, werden ihm die Kosten erstatten, wie dies bei erzstiftischen frunden und dinern üblich ist.

- Datum …1376 [a] in die purificacionis beate Marie virginis.

Fußnotenapparat:

[a] Das sexto steht auf Rasur, es scheint zuerst octavo gestanden zu haben.

Quellenansicht

fol. 104v
fol. 105r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 104v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1396 (Zugriff am 19.04.2024)