Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 094 [02]

Datierung: 18. Juli 1378

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Materialsammlung imStAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz und Bischof einigte sich mit dem Grafen Johann von Sayn über einige Burglehen.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] einigte sich mit dem Grafen Johann von Sayn (Seyne) über die Burglehen, die der Erzbischof dem Grafen auf dem Zoll zu Lahnstein (Lanstein) verliehen hatte, dahin, dass er ihm 300 Gulden geben will, 200 in der nächsten Frankfurter (Franckinfurt(er)) Fastenmesse und die anderen 100 ein Jahr darauf. Wird der Erzbischof aber vom Erzbischof [Kuno] von Trier oder von ander redelicher kuntschafft unterwiesen, dass das Burglehen noch 100 Gulden mehr beträgt, so soll er diese dem Grafen nächstes Jahr zu den 100 Gulden hinzubezahlen.

- Datum Eltvil dominica post Margarethe …1378.

Quellenansicht

fol. 94r
fol. 94v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 094 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1336 (Zugriff am 19.04.2024)