Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 092

Datierung: 16. August 1378

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Heinrich Gibshorn, erzbischöflichem Schultheißen zu Bingen, und anderen.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, dass er von Heinrich Gibshorn, erzbischöflichem Schultheißen zu Bingen, und von dessen Ehefrau Katherine, von Rulen Fryschenstein sowie Siegfried (Syfryd) Gibshorn, Bürgern zu Bingen, 800 Gulden bar geliehen hat, die er zu seinem und des Stiftes Mainz (Mencze) Nutzen in Zeiten schinber noid verwendet hat.

Dafür verschreibt er ihnen und ihren Erben mit Einwilligung des Dompropstes Endres von Brauneck (Brunecke), des Schulmeisters Otte von Schönburg (Schonenb(er)g) und des gesamten Domkapitels den erzbischöflichen Viehzoll in der Stadt und der Gemarkung Bingen. Diese Einkünfte können die Gläubiger so lange nutzen, bis Mainz die 800 Gulden zurückzahlt. Eine beabsichtigte Lösung soll der Erzbischof ihnen einen Monat vorher mitteilen, und ihnen ihr Geld wahlweise in Mainz oder Bingen bezahlen. Die Zolleinkünfte sind dann sofort wieder freizugeben.

Erzbischof und Domkapitel kündigen ihre Siegel an.

- Datum Bingen … 1378 … feria secunda post diem assumptionis beate Marie virginis.

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fol. 92r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 092, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1329 (Zugriff am 20.04.2024)