Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 090 [02]

Datierung: 17. August 1378

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz regelt die Rückzahlung seiner Schulden beim Juden Joselin von Würzburg, Bürger zu Mainz.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, dass ihm der Jude Joselin von Würzburg (Wirczburg), Bürger zu Mainz (Mencze), 300 kleine Gulden, Mainzer Währung, geliehen hat, wovon jeder Gulden in jeder Woche 1 alten Heller Zins kostet.

Der Erzbischof setzt ihm zu Bürgen: seine »edlen und lieben Neffen« den Dompropst Endres (Enders) von Brauneck (Brunecke) und Johan von Eberstein (Ebirstein), Propst zu Fritzlar und die »ehrbaren« Niklas [a] [und] Claes vom Steine (Steyne), Propst zu Frankfurt (Frankinfurt), und Wilhelm Flache (Flache(n)), Domherren zu Mainz.

Diese sollen auf mündliche oder schriftliche Mahnung durch die Gläubiger jeder mit einem Knecht und einem Pferd zu Mainz oder Frankfurt in dem Haus des Juden oder in einer öffentlichen Herberge wahlweise in Mainz oder Frankfurt (Franckinfurt), Joselin entscheidet, so lange Einlager leisten, bis das Hauptgeld und mögliche Verzugszinsen vollständig ausbezahlt sind. Verleystet Pferde müssen ausgetauscht werden. Joserlin soll die Bürgen vor kommenden Weihnachten nicht mahnen. Ersatzbürgen sind binnen eines Monats zu stellen. Der Erzbischof verspricht seinen Bürgen, sie schadlos zu halten. Die Bürgen kündigen ihre Siegel an.

- Datum … 1378 … tercia feria post assumptionem baete Marie virginis.

Fußnotenapparat:

[a] Getilgt und offenbar versehentlich zugefügt.

Quellenansicht

fol. 90r
fol. 90v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 090 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1319 (Zugriff am 20.04.2024)