Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 162v

Datierung: 10. November 1379

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz erteilt den Holden in der Zent zu Aschaffenburg die Gnade, bis zum Mittwoch in den kommenden Ostertagen frei von Atzung, Kost und anderen Diensten zu bleiben.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz und Bischof von Speyer] erteilt den Holden (armenluden) in der Zent (zente) zu Aschaffenburg (Aschaffinburg) die Gnade, bis zum Mittwoch in den kommenden Ostertagen frei von Atzung, Kost und anderen Diensten zu bleiben, damit sie ihr Geschoss besser bezahlen können. Jedoch sollen sie das nötige Holz in die Burg zu Aschaffenburg fahren und auch ihre gewöhnlichen Zinse und Beden geben. Die erzbischöflichen Amtleute erhalten entsprechende Anweisung.

- Datum Eltevil in vigilia sancti Martini ... 1379.

Gleichlautende Urkunden erhielten am selben Tag die Holden von Kleinwallstadt (Cleine(n) Walstad) und Ostheim.

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fol. 162v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 162v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1056 (Zugriff am 29.03.2024)