Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 144

Datierung: 10. Mai 1379

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:


Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz regelt nochmals die Rückzahlung von 1500 Gulden, die er dem Ritter Konrad von Hutten auf das Amt Orb geschlagen hat.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] beurkundet: Er hat sich zwar mit Ritter Konrad (Conrad) von Hutten (vom Hotte(n)), seinem Amtmann zu Orb (Orba) mit Willen des Domkapitels über die 1.500 Gulden geeinigt, die dieser ihm zum Teil bar geliehen hatte, bzw. die als abschließende Aufrechnung aller Kosten und Schäden, die Ritter Konrad und seine Helfer bis zum heutigen Tag im Dienst für das Erzstift gehabt und erlitten hatten, dienen sollen. Der Erzbischof hat ihm das Geld auf das Amt Orb geschlagen, wie dies in einer diesbezüglich ausgestellten Urkunde steht.[a]
Nun hat ihn aber Konrad unterrichtet, dass er ihm zusätzlich noch 71 Gulden und 8 Schillinge schuldet und dass ferner das nicht mit eingerechnet ist, was der Erzbischof dem Henne Mulich und Henne Reheyms Sohn, Konrads Helfer und Diener, schuldet. Diese Summe schlägt der Erzbischof ebenfalls auf das Amt Orb. Sie sollen gemeinsam mit den 1.500 Gulden gelöst werden.
- Datum feria tercia post dominicam Cantate ... 1379.

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fol. 144r
fol. 144v

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 144, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1007 (Zugriff am 20.04.2024)