Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 173

Datierung: 19. Oktober 1383

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Antelmann von Grasewege einigte sich mit Erzbischof Adolf von Mainz über ausstehende Gelder.

Vollregest:

Antilman.

Antelmann von Grasewege, Ritter, Burggraf zu Böckelheim (Beckelnheim) und seine Ehefrau Katharina (Katherine) von Hohenberg (Hoenberg) haben sich mit Erzbischof Adolf von Mainz (Mentze) über alle Schuld, alle Kosten, allen Schaden und Verlust, alle Nahrungsmittel, Hengste und Pferde, ausgegebenes und geliehenes Geld sowie alle Dinge geeinigt, die der Erzbischof, seine Amtsvorgänger und das Stift Mainz ihnen bis zum heutigen Tag schuldig geblieben sind, namentlich bezüglich der Burghut über die Burg (sloßes) Rotenburg (zum Rotenberge).
Der Erzbischof muss Antelmann und den Seinen noch 400 Gulden zahlen, wie das die Urkunden besagen, die darüber ausgestellt worden sind.
Die Urkunden über die 500 Gulden, in denen die Mainzer Domherren Johann von Eberstein, der verstorbene Wilhelm Flach (Flache) [von Schwarzenberg], Claes vom Stein sowie Herman Rost als Bürgen erscheinen, sowie die Urkunden, die Erzbischof Adolf vor kurzem zusammen mit seinem Kapitel bezüglich Böckelheim dem Antelmann für dessen Lebenszeit und über 200 Gulden Geld auf dem Zoll zu Bingen für Katharina von Hohenberg (Hoenb(er)g) für deren Lebenszeit ausgestellt hat, sollen gültig bleiben. Das Gleiche gilt für die Urkunden, die der verstorbene Erzbischof Gerlach und das Kapitel Mainz über die Burg samt Zubehör dem jetzigen Erzbischof wiedergegeben haben, ebenfalls für die Urkunden, die über die Strunkwiese (strunckwesen) und über die zwei Fuder Weingeld zu Monzingen (Montzigen) und über die Dörfer Semispach [= Seesbach?] ausgegeben worden sind. Jegliche andere Urkunden, die von Erzbischof Adolf, dem Kapitel und seinen Amtsvorgängern bezüglich einer Schuld in dieser Angelegenheit ausgestellt wurden, und wieder auftauchen sollten, müssen zurückgegeben werden. Alle andere Urkunden, die verschwunden bleiben, sind hiermit ungültig. Antelmann und Katharina kündigen ihr Siegel an.
- Datum ut supra [Pingwie in crastino sancte Lucie virginis ... 1383].

Quellenansicht

fol. 173r
fol. 173v

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 173, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/74 (Zugriff am 20.04.2024)