Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

776 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 545.

StA Wü, MIB 10 fol. 312v

Datierung: 30. Juni 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Thilo von Falkenberg bekennt, sich mit Erzbischof Adolf I. von Mainz über seine Schadenersatzforderung geeinigt zu haben.

Vollregest:

Tile (Dyle) von Falkenberg bekennt, sich mit Erzbischof Adolf von Mainz (Mentze), seinem »lieben gnädigen Herrn« über jegliche Schuld, Dienste, Kosten, Schaden, Verluste, Lebensmittel, Hengste und Pferde geeinigt zu haben, die er im Dienst für Erzbischof und das Stift Mainz (Mentze) getan, gelieden, verlorn, abgeryden hat. Mainz bleibt ihm und seiner Ehefrau Gese wegen sämtlicher Schulden bis zum heutigen Tag 600 Gulden schuldig. Mit der Bezahlung, die in der Urkunde des Erzbischofs [vom selben Tag] geregelt ist, sind alle Forderungen gegenüber Mainz abgegolten. Sollten weitere Urkunden auftauchen, die sich auf Schulden des Erzbischofs in dieser Angelegenheit beziehen, sollen diese ungültig sein und Mainz ausgehändigt werden.

- Datum Ameneburg in crastino beatorum Petri et Pauli apostolorum ... 1385.

Quellenansicht

fol. 312v

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 312v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/716 (Zugriff am 29.03.2024)