Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 312 [02]

Datierung: 30. Juni 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz bekennt, sich mit Thilo von Falkenberg über dessen Schadenersatzansprüche geeinigt zu haben.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf bekennt, dass er sich mit seinem "lieben Getreuen" Thilo [III.] (Dyle) von Falkenberg über jegliche Schuld, Dienste, Kosten, Schaden, Verluste, Lebensmittel, Hengste und Pferde geeinigt hat, die Thilo im Dienste für ihn und das Stift Mainz (Mentze) getan, geliden, verlorn, abgeryden hat. Bis zum heutigen Tag ist er Thilo und dessen Ehefrau Gese (Gesen) hinsichtlich sämtlicher Forderungen noch 600 Gulden schuldig. Das Geld wollen er, seine Amtsnachfolger und das Stift in zwei Raten bezahlen, 300 Gulden am komemnden Walpurgistag [1. Mai] und die anderen 300 Gulden am darauffolgenden Michaelstag [29. September]. Sollten Thilo und Gese weitere Urkunde finden, die sich auf Schulden des Erzbischofs in dieser Angelegenheit beziehen, sollen diese ungültig sein und müssen Mainz ausgehändigt werden.

- Datum Ameneburg in crastino beatorum Petri et Pauli apostolorum ... 1385.

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fol. 312r
fol. 312v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 312 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/715 (Zugriff am 19.04.2024)