Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 324v [01]

Datierung: 22. Juni 1385

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Johann Hornbach von Sötern der Junge bekennt, dass Erzbischof Adolf I. von Mainz sich mit ihm über seine Schadenersatzansprüche geeinigt hat.

Vollregest:

Johann Hornbach von Sötern (Sotern) der Junge bekennt, dass Erzbischof Adolf von Mainz (Mentze), sein "lieber gnädiger" Herr mit ihm über jegliche Schuld, Dienste, Kosten, Schaden, Verluste, Nahrungsmittel (zerunge), verlorene Hengste und Pferde übereingekommen ist, die er im Dienste für den Erzbischof, seine Amtsvorgänger und das Stift Mainz (Mentze) gelyden, verlorn, abegeryden hat. Der Erzbischof ist ihm bis zum heutigen Tag für seine Auslagen 70 Gulden Geld schuldig, wie dies in der Urkunde des Erzbischofs steht. Bis auf dieses Geld sagt er Mainz aller Ansprache und Forderungen quit, ledig und lois.
- Datum Eltvil feria quinta post diem sancti Albani martiris ... 1385.

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fol. 324v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 324v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/655 (Zugriff am 25.04.2024)