Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

776 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 602.

StA Wü, MIB 10 fol. 334v [01]

Datierung: 1. August 1385

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Struß von Bensfurt bekennt, dass Erzbischof Adolf I. von Mainz sich mit ihm über seine Schadenersatzansprüche geeinigt hat.

Vollregest:

Struß von Bensfurt (Bensfurte) bekennt, dass Erzbischof Adolf von Mainz (Mentze), sein "lieber gnädiger Herr", sich mit ihm über Schuld, Sold, Kosten, Schaden, Verluste, Nahrungsmittel (czerunge), Hengste und Pferde und alle sonstigen Forderungen geeinigt hat, die er im Dienst für Erzbischof und Stift Mainz (Mentze) gehabt, verlorn, aberyden oder getan hat. Der Erzbischof muss ihm dafür an der kommenden Frankfurter (Franck(enfurter)) Fastenmesse 200 Gulden bezahlen, wie dies in der besiegelten Urkunde des Erzbischofs festgelegt worden ist. Bis auf diese 200 Gulden entlastet er kraft dieser Urkunde den Erzbischof, seine Amtsnachfolger und sein Stift auch im Namen seiner Erben von allen weiteren Forderungen. Sollten noch ältere Urkunden in dieser Angelegenheit auftauchen, sind diese ungültig und müssen Mainz ausgehändigt werden.
- Datum Fritzlar ipsa die sancti Petri ad vincula ... 1385.

Quellenansicht

fol. 334v

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 334v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/653 (Zugriff am 28.03.2024)