Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 332 [01]

Datierung: 3. Juli 1385

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz bekennt, dass er Josep Schirmer aus Würzburg als seinen Juden und Hofgesinde angenommen hat, ebenso dessen Ehefrau, Kinder, Mägde und Knechte, die in seinem Haus leben.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf bekennt, dass er Josep Schirmer aus Würzburg (Wirtzburg) als seinen Juden und Hofgesinde angenommen hat, ebenso dessen Ehefrau (wyb), Kinder, Mägde und Knechte, die in seinem Haus leben. Sie dürfen unter ihm, seinen Amtsnachfolgern und dem Stift Mainz (Mentze) in jeder beliebigen Stadt wohnen. Sie sind für die kommenden zehn Jahre von allen Diensten und Zinsen befreit. Mainz wird, wie es bei allen mainzischen Juden und Hofgesinde üblich ist, sie und ihr Gut rechtlich verantworten, schirmen und schützen und ihnen beholfen sein. Mainz wird sie in dieser Zeit mit nichts bedrängen. Sie dürfen das Erzstift nach Belieben verlassen. Will sie jemand rechtlich belangen, soll er dies tun mit umbesprochen cristen und juden als jude(n) recht ist. Sie sollen auch ausschließlich vor dem Erzbischof persönlich oder dem dazu bestellten erzstiftischen Amtmann tzu rechte sten. Josep und die Seinen haben auch zugesagt, niemandem das Fechten beizubringen (leren fechten), es sei denn mit Willen des Erzbischofs, bzw. dies einem solchen beizubringen, den der Erzbischof dazu bestimmt. Das sollen sie dann tun und einen angemessenen Lohn dafür nehmen.
- Datum Eltvil feria secunda post diem sanctorum Petri et Pauli apostolorum ... 1385.

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fol. 332r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 332 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/640 (Zugriff am 29.03.2024)