Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 323 [01]

Datierung: 22. Juni 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz bekennt, dass er mit den drei Speyerer Stiften St. German, St. Guido und Allerheiligenstift hinsichtlich der Sicherheit ihres Gutes übereingekommen ist.

Vollregest:

Der Mainzer Erzbischof] Adolf bekennt, dass er mit den drei Speyerer (Spire) Stiften, nämlich St. German, St. Guido (sante Wyden) und Allerheiligenstift (Allenheilge(n)) und den Kanonikern und Vikaren, die mit den Kanonikern sind, ausgenommen mit dem Dekan zu St. Wido übereingekommen ist. Er und die Seinen versprechen den Stiften, den Stiftsleuten und ihrem Gut Sicherheit, und zwar ab heute bis kommende Pfingsten. Der Erzbischof weist seine Amtleute und Freunde und alle seine anderen Untertanen im Stift Mainz (Mentze) und Stift Speyer (Spire) an, die drei Stifte und die Personen, sie persönlich und ihre Güter, in dieser Zeit ungehindert gewähren zu lassen (folgen lassen).
Hätten die drei Stifte oder deren Leute irgendetwas an erzbischöflichen Gerichten zu klagen, sollen diese Gerichte ihnen unverzüglich Recht gewähren. Der Erzbischof erlaubt den Leuten der drei Stifte, jederzeit ihr Gut in die erzbischöflichen vesten oder sloße zu fahren, dort einzuführen und wieder mit herauszunehmen. Er und die Seinen werden sie innerhalb der vereinbarten Zeitspanne dabei schirmen und weder schädigen, noch beeinträchtigen oder gar hindern.
- Datum Eltvil in crastino sancti Albani martiri ... 1385.

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fol. 323r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 323 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/639 (Zugriff am 29.03.2024)