Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

776 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 589.

StA Wü, MIB 10 fol. 329v

Datierung: 21. Juni 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz hat den Ritter Hans vom Steine von Roryd zum Helfer gegen Landgraf Herman II. von Hessen und nimmt ihn zu seinem und des Stiftes Mainz Mann an.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf hat seinen "lieben Getreuen", den Ritter Hans vom Steine (Steyne) von Roryd zum Helfer gegen Landgraf Herman (H(er)man) [II.] von Hessen und die Seinen gewonnen. Der Erzbischof anerkennt die Hilfe und die treuen Dienste, die Ritter Hans ihm und dem Stift bisher getan an und auch künftig leisten soll. Deshalb hat er ihn und seine Lehenserben zu seinem und des Stiftes Mainz (Mentze) Mann genommen. Dafür gibt er ihm 20 Gulden Geld als rechtes Mannlehen, die jährlich am Martinstag [11. November] aus der erzstiftischen Kellerei Miltenberg (Miltenb(er)g) ausgezahlt werden sollen. Ritter Hans und seine Lehenserben sollen das Mannlehen von Erzbischof und Stift Mainz (Mentze) nach Mannlehenrecht und Gewohnheit mit truwen, dinste(n) und eyden verdienen. Mainz kann die jährliche Zahlung jederzeit mit Zahlung von 200 Gulden ablösen, je 10 Gulden mit 100 Gulden. Danach müssen Ritter Hans oder seine Lehnserben je 10 Gulden für 100 Gulden unter Mitsprache des Erzbischofs belegen (bewisen), die uns und uns(er)m stiffte alle beste und neste gelegen sind, oder ebensoviel von ihrem Eigengut auflassen (uff geben), das Erzbischof und Erzstift alle gefugliches und beste gelegen ist, und vom Erzbischof und seinem Stift nach zijtlichen mogelichen dingen als genügend angesehen wird. Dieses Gut sollen Hans oder seine Erben dann ebenfalls wie zuvor als erzstiftisches Mannlehen tragen.
- Datum Eltevil ipsa die sancti Albani martyris ... 1385.

In gleicher Form gab Johan (Joh(ann)es) von Roryd dem Mainzer Erzbischof (d(omi)no maguntin(o)) seinen Revers.

Quellenansicht

fol. 329v
fol. 330r

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 329v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/635 (Zugriff am 28.03.2024)