Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 322v [01]

Datierung: 21. Juni 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz gewinnt den Ritter Ruprecht von Seckendorf zu seinem Helfer und Diener gegen den Landgrafen Herman von Hessen.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf hat den Ritter Ruprecht von Seckendorf (Seckendorff) zu seinem Helfer und Diener gegen den Landgrafen Herman (H(er)man) von Hessen und dessen Helfer gewonnen. Ausgenommen sind das Stift Würzburg (Wirtzburg) und die Herrschaft zu Nürnberg (Nurenberg). Wenn diese beiden Helfer des Landgrafen werden, braucht Ruprecht gegen sie nicht zu helfen, es sei denn, er tut es gerne. Ruprecht muss in diesem Krieg helfen, geryten und diene(n), wenn er von den erzstiftischen Hauptleuten oder Amtleuten dazu aufgefordert wird. Als rechtes Burglehen erhalten Ruprecht und seine Lehenserben kraft dieser Urkunde eine Jahresgülte in Höhe von 20 Gulden Geld, die der jeweilige Keller zu Tauberbischofsheim (Bischoffesheim) jedes Jahr am Martinstag [11. November] auszahlen soll. Dieses Burglehen soll Ruprecht gemäß Burglehenrecht und Gewohnheit mit eyden, truwen, dinste(n) und mit seße verdienen. Ruprecht darf das Burglehen innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht kündigen (uffgeben), danach jederzeit.
- Datum Eltvil in die sancti Albani martiri ... 1385.

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fol. 322v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 322v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/628 (Zugriff am 28.03.2024)