Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 320 [02]

Datierung: 2. Mai 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Kraft von Hatzfeld, Sohn des verstorbenen Ritters Guntram von Hatzfeld, bekennt, dass sich Erzbischof Adolf I. von Mainz mit ihm bezüglich der Burg Mellnau geeinigt hat.

Vollregest:

Kraft (Crafft) [II] von Hatzfeld, Sohn des verstorbenen Ritters Guntram [I] von Hatzfeld (Hatzfelt), bekennt, dass sich Erzbischof Adolf von Mainz (Mentze), sein »lieber gnädiger« Herr mit ihm bezüglich der Burg Mellnau (Elnhog) geeinigt hat.
Er hat dem Erzbischof, dessen Amtsnachfolgern und dem Stift Mainz (Mentze) aus freien Stücken ein Drittel (dritenteil) an der Burg, das er gemäß der besiegelten Urkunde, die er von den Vorgängern Erzbischof Adolfs und dem Domkapitel Mainz pfandweise innehat, zurückgegeben und überantwortet. Erzbischof Adolf kann über das Drittel wieder frei verfügen.

Kraft und seine Erben sollen es einrichten (bestellen), dass die Wächter, Turmknechte und Pförtner auf Mellnau (Elnhog), die sich z.Zt. dort aufhalten oder noch dorthin bestellt werden, mit Willen des Erzbischofs, seines Stiftes bzw. seines Bevollmächtigten, geloben und schwören sollen, und zwar Mainz als Eigentümer, und ihm, Kraft, und seinen Erben als Pfandherrn (tzu uns(er)me gelde).

Kraft ist berechtigt, sämtliche Gülten, Renten und Gefälle einzunehmen. Dafür muss er wie bisher die Wächter, Torknechte und Pförtner entlohnen und verköstigen.
Will Mainz die Burg von Kraft lösen, kann es das gemäß der oben erwähnten alten Urkunde tun, daran darf weder Kraft noch seine Erben diese gifft an der Geldsumme hindern.

Kraft gelobt auch im Namen seiner Erben, die Artikel dieser Abmachung (tedingen) unverbrüchlich einzuhalten und kündigt sein Siegel an. Die Zeugen Dietrich (Dyderich) Gaugrebe, Amtmann zu Battenberg (Battenburg), Eberhard (Eb(er)nhard) Schenk (Schenke) zu Schweinsberg (Sweinsb(er)g) und Walprecht von Selheim (Selheim), Keller zu Amöneburg (Ameneburg), hängen auf Krafts Bitte ihre Siegel neben das seine.

- Datum Ameneburg in crastino sociorum Philipp et Jacobi apostolorum ...  1385.

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fol. 320r
fol. 320v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 320 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/611 (Zugriff am 25.04.2024)