Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 319v [01]

Datierung: 2. Mai 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Brüder Lotze und Dietrich von Linsingen bekennen, dass Erzbischof Adolf I. von Mainz ihnen und ihren Erben Rosenthal, Burg und Stadt, sowie das Gericht Geismar mit allem Zubehör versetzt.

Vollregest:

Die Brüder Lotze und Dietrich (Dyderich) von Linsingen bekennen, dass Erzbischof Adolf von Mainz (Mentze), ihr "lieber gnädiger" Herr, ihnen und ihren Erben die Burg (sloß) Rosenthal (Rosental), Burg und Stadt, und das Gericht Geismar zwischen Kloster Haina (Hegene) und Frankenberg (Franckenb(er)g) gelegen, mit allem Zubehör versetzt und darüber eine besiegelte Urkunde ausgestellt hat.
Sie geloben und beeiden nun kraft dieser Urkunde, auch im Namen ihre Erben, alle dort aufgeführten Artikel der Abmachung unverbrüchlich einzuhalten. Dietrich kündigt sein Siegel an. Lutz bittet Dietrich (Dyderich) Gaugreben, Amtmann zu Battenberg (Battenburg), und Gottfried (Gotfrid) von Schweinsberg (Swinsp(er)g) für ihn ihre Bestätigungssiegel an die Urkunde zu hängen, da er über kein eigenes Siegel verfügt. Dies sagen die beiden Herren zu.
- Datum Ameneburg in crastino sociorum Philippi et Jacobi apostolorum ... 1385.

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fol. 319v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 319v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/610 (Zugriff am 28.03.2024)