Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 263

Datierung: 21. Oktober 1384

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Ritter Simon von Hune wegen des Kaufs der Burg Bingenheim.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf schuldet, für Abt Friedrich (Friderich) von Fulda (Fulde) und dessen Stift, wegen des Kaufs der Burg (sloß) Bingenheim (Bungeheim) samt Zubehör, dem Ritter Simon (Symon) von Hune, seinem »lieben Getreuen« und dessen Erben bzw. dem rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde 1.320 gute schwere Gulden, Frankfurter Währung. Das Geld will er dem Ritter am übernächsten Martinstag [11. November] zurückzahlen.
Möchte der Ritter das Geld länger stehen lassen, muss der Erzbischof ihm jedes Jahr am Martinstag 122 guten Gulden Geld zahlen.

Zahlt der Erzbischof das Hauptgeld nicht oder kommt er mit der Jahreszahlung in Verzug, müssen die erzbischöflichen Bürgen, wenn sie mündlich oder schriftlich dazu aufgefordert werden, jeder einen Knecht und ein Pferd innerhalb der nächsten 14 Tagen in die Stadt Salmünster (Salmunsten) in eine öffentliche Herberge zum Einlager entsenden, und dort so lange belassen, bis die Schuld  bezahlt ist.

Ausfallende Pferde müssen ersetzt werden. Stirbt ein Bürge oder geht außer Landes, muss der Erzbischof, seine Nachfolger und das Stift Mainz (Mentze) nach Aufforderung binnen eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann stellen. Die Bürgen bekennen sich zu ihrer Verpflichtung, während der Erzbischof ihnen zusichert, sie gütlich und ohne ihren Nachteil aus der Bürgschaftsverpflichtung zu lösen.

Die Bürgen Werner (W(er)nher) Colling, Herman von Karben (Carben), Herdan von Büches (Buches), S[ibold] Lelve, alle Ritter, Henne von Rudekeim und Sibold (Sybold) Schelm (Schelmen) geloben gute und zuverlässige Bürgen zu sein. Die Bürgen und der Erzbischof kündigen ihre Siegel an.

- Datum Aschaffenburg in die sanctorum Undecim Virginum ... 1384.

Quellenansicht

fol. 263r
fol. 263v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 263, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/607 (Zugriff am 28.03.2024)