Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 313

Datierung: 2. Mai 1385

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Johan (Hans) von Falkenberg quittiert dem Erzbischof Adolf I. von Mainz die Lösungssumme für Rosenthal, Burg und Stadt sowie das Gericht Geismar.

Vollregest:

Falkenberg. Quittung uber abgeloseten Rosenthal, zu gericht zu Geismar [a]

Johan (Hans) [VII.] von Falkenberg, der Sohn des verstorbenen Ritters Herman [IV.] von Falkenberg, bekennt, dass der ehemalige Erzbischof Gerlach und das Domkapitel Mainz (Mentze) seinerzeit ihre Burg (sloz) Rosenthal (Rosental), Burg und Stadt, und das Gericht Geismar, zwischen Kloster Haina (Hegene) und Frankenberg (Franckenberg) gelegen, mit allem Zubehör dem Ritter Herman und seinen Erben für 2.000 Gulden verpfändet hatten. Davon hatte Ritter Hermann 1.750 Gulden bar an Ludwig (Ludwige) Schenck (Schencke) und an den heute verstorbenen Herman von Schweinsberg (Sweynsp(er)g), denen Rosenthal von Erzbischof Heinrich verpfändet war, gegeben. Die restlichen 250 Gulden sollte Ritter Hermann an Rosenthal verbauen, was aber noch nicht geschehen ist. Ritter Herman hatte auch für 800 Schillinge thurnos(en)) die fünf Dörfer in der Bulenstrut von Ludwig Schenck und Herman von Schweinsberg (Sweinsperg) gelöst, nämlich Dodenhausen (Dodenhusen), Battenhausen (Battenhus), Haddenberg (Hadewercken), Willingshausen (Willingenhuse(en)) [heute Gilserberg] und Sebbeterode (Sewerderade), die zu Rosenthal gehören. Ludwig Schenck und Herman von Schweinsberg hatten diese ihrerseits zuvor von Ritter Johan Gruszing (Grußing) gelöst, dem die Dörfer mit Wissen und Willen Erzbischof Heinrichs von Werner (Wernher) Milchling (Milcheling) verpfändet gewesen waren.
Erzbischof Heinrich hatte seinerzeit dem Ritter Hermann von Falkenberg das Gericht Geismar zwischen Kloster Haina und Frankenberg (Franckenb(er)g) samt Zubehör für 1.094 Gulden für das Stift Mainz (Mentze) gekauft.
Demnach wurde die Herrschaft Rosenthal und das Gericht Geismar dem Ritter Hermann für die Gesamtsumme von 4.054 Gulden von Erzbischof Gerlach und seinem Domkapitel verpfändet.

Nun hat Erzbischof Adolf dieses Pfand für die besagte Summe von ihm, Johan (Hans) von Falkenberg, gelöst. Er quittiert kraft dieser Urkunde dem Erzbischof die Lösungssumme und befreit alle Burgmannen, Bürger, Torknechte, Pförtner und sonstigen Hintersassen und Untertanen (underseße und und(er)tanen) auf Burg Rosenthal (zum Rosentale) und im Gericht Geismar von den ihm als Pfandherr geleisteten Gelöbnissen und Eiden. Sollten jetzt noch weitere Urkunde zu dieser Pfandschaft auftauchen, sind diese ungültig und müssen dem Erzstift unverzüglich ausgehändigt werden.
Johan (Hans) von Falkenberg kündigt sein Siegel an und bittet Gottfried (Godefrid) von Schweinsberg (Sweynsb(er)g) und Herman (H(er)man) Weysen, beide Schwager des Johan (Hans), ebenfalls ihre Siegel an die Urkunde zu hängen, was diese auch zusagen,

- Datum Amenburg in crastino beatorum Philippi et Jacobi apostolorum ... 1385.

Fußnotenapparat:

[a] Der Quittierungsvermerk wurde von anderer Hand hinzugefügt.

Quellenansicht

fol. 313r
fol. 313v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 313, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/606 (Zugriff am 20.04.2024)