Mainzer Ingrossaturbücher Band 10
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StA Wü, MIB 10 fol. 291
Datierung: 26. März 1385
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Der Mainzer Erzbischof Adolf I. fordert seine Bürger zu Hofgeismar auf, dem Ritter Konrad Spiegel jenes Geld auszuzahlen, das die Stadt dem Erzbischof zu geben schuldig ist.
Vollregest:
[Erzbischof Adolf] teilt seinen Bürger zu Hofgeismar (Geysmar), die ihm neulich verfallen und bußvelig geworden sind, mit, dass er kraft dieser Urkunde seinem "lieben Getreuen", dem Ritter Konrad (Conrad) Spiegel (Spigel) befohlen habe, jenes Geld einzufordern und einzunehmen, das die Stadt dem Erzbischof zu geben schuldig ist, nachdem sie sich von uns(er)n wegen mit seinen Freunden geeinigt hat. Deshalb gebieten der Erzbischof ihnen allen und jedem einzeln, Ritter Konrad das Geld an seiner statt auszuzahlen. Haben sie es getan, ist ihre Schuld getilgt.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- Datum in die Palmarum ... 1385.
Quellenansicht
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Nennung)
- Spiegel von Desenberg: Conrad (Nennung)
Ortsindex
- Geismar [Hofgeismar] : Stadt (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 10 fol. 291, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/574 (Zugriff am 19.04.2024)