Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 290v

Datierung: 26. März 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Ritter Konrad Spiegel bekennt, dass ihn der Mainzer Erzbischof Adolf I. zum obersten Amtmann und Landvogt in den erzbischöflichen Landen zu Hessen und Westfalen ernannt hat.

Vollregest:

Ritter Konrad (Conrad) Spiegel (Spigel) bekennt, dass sein "lieber gnädiger Herr" Erzbischof Adolf von Mainz (Mentz) ihn bis auf Widerruf zum obersten Amtmann und Landvogt in seinen Landen Hessen und Westfalen eingesetzt hat. Er soll die dortigen Lande und Leute, Kleriker wie Laien, getreulich verteidigen, rechtlich verantworten, schützen und schirmen.
Dafür hat ihm der Erzbischof eine jährliche Gülte in Höhe von 200 Gulden angewiesen, die jährlich am St. Michaelstag [29. September] auszuzahlen ist. Weitere Kosten oder Gelder für Zehrung darf Ritter Konrad nicht geltend machen. Werden Land und Leute angegriffen, muss er dem entgegentreten. Entstehen ihm dadurch Kosten, muss er dies mit dem Erzbischof absprechen. Sollte Konrad als oberster erzstiftischer Amtmann und Landvogt Beschlagnahmung (nyder lege) erleiden, sollen Erzbischof und Erzstift ihn davon entheben nach kuntlich(e)n mogelich(e)n sache(n). Konrad gelobt, für den Fall, dass der Erzbischof ihm kündigt, sein Amt widerspruchlos niederzulegen.
- Datum Heilgenstad in die Palmarum ... 1385.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 290v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/573 (Zugriff am 20.04.2024)