Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 287

Datierung: 17. Januar 1385

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. gewinnt Ritter Heinrich von Herda und seine Lehenserben zum erzstiftisch-mainzischen Burgmann auf der erzbischöflichen Burg Bischofsstein.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber Getreuer", der Ritter Heinrich (Heinr(ich)) von Herda (Herte) ihm und seinem Stift bisher geleistet hat und künftig noch leisten soll.
Aus besonderer Gnade hat der Erzbischof Ritter Heinrich und seine Lehenserben zum erzstiftisch-mainzischen Burgmann auf der erzbischöflichen Burg Bischofsstein (zum Steine) gewonnen. Als rechtes Burglehen gewährt er eine Jahresgülte in Höhe von 12 Gulden Geld, zahlbar an jedem St. Martinstag im Winter [11. November]. Das Geld wird der geweilige Provisor in Erfurt (Erffurte) von den dortigen Renten und Gülten des Erfurter Vorwerks (vorwerckes) nehmen. Ritter Heinrich und seine Erben werden das Burglehen gemäß Burglehnrecht und Gewohnheit mit truwen, dinsten, eyden und mit seße verdienen. Der Erzbischof wird seinen Burgmann wie seine anderen Burgleute getreulich verantworten. Der Erzbischof kann die Jahresgülte jederzeit mit 120 Gulden ablösen. Heinrich und seine Erben müssen dann 12 Gulden mit Rat des Erzbischofs und seines Stiftes auf Eigengut belegen (bewisen). Diese Gut muss anderen erzstiftischen Besitzungen günstig (oberist und gefugliches) und möglichst nahe gelegen (aller neste und beste gelegen) sein. Sie werden dieses dann wie zuvor als rechtes mainzisches Burglehen auf Burg Bischofsstein verdienen.
- Datum Heilgenstat in die sancti Anthonii confessoris ... 1385.

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fol. 287r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 287, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/564 (Zugriff am 28.03.2024)