Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 276v

Datierung: 5. März 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. einigt sich mit den Brüdern Engelhart und Hans sowie mit Hertwig von Hornsberg über deren Schadenersatzansprüche.

Vollregest:

Die Brüder Engelhard (Engilhard) und Hans sowie Hertwig (Hertvig) von Hornsberg haben sich wegen aller Schuld, Forderungen, Kosten, Schaden, Verluste, Nahrungsmittel (zerunge), Hengste und Pferde geeinigt, die sie im Dienst für die Erzbischöfe und das Stift Mainz (Mentze) gehabt, getan, gelieden, verlorn, abgeryeden haben mit dem Mainzer Erzbischof Adolf [I.] verglichen.
Der Erzbischof ist ihnen bis auf den heutige Tag 500 Gulden schuldig, worüber sie eine Urkunde erhalten haben. Damit sind alle Ansprüche abgegolten. Haben sie ihr Geld erhalten, wird die erzbischöfliche Urkunde ungültig und muss an den Erzbischof bzw. seine Nachfolger oder das Stift Mainz zurückgegeben werden. Sollten frühere Urkunden bezüglich dieser erzbischöflichen Schuld auftauchen, sollen diese keine Geltung mehr haben.
Hans und Hertwig kündigen für sich und ihre Erben und für Engelhard, der diese Urkunde ausdrücklich bestätigt, ihr Siegel an.
- Datum Heligenstad dominica qua cantatur Oculi anno [13]85.

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fol. 276v
fol. 277r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 276v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/550 (Zugriff am 19.04.2024)