Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 272

Datierung: 1. Februar 1385

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. willigt ein, dass Marold Topher, sein Burgmann zu Bischofsstein, und dessen Ehefrau, sowie Heinrich Hans und sein Sohn Marold 12 Malter Korn bei Burg Bischofsstein und zu Lengenfeld unterm Stein verkaufen.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I.] hat von Marold Topher (Marchold Torper), seinem Burgmann zu Bischofsstein (Steyne), seinem "lieben Getreuen", eine Urkunde vorgelegt bekommen, nach der er, seine Ehefrau, [sodann] Heinrich Hans (Heynr(ich) Hans) und sein Sohn Marold auch im Namen seiner Erben den Brüdern Bernhard, Claes (Clase) und Endres von Leibolz (Leyboldes) 12 Malter Korn auf einer Hube Land, gelegen vor der erzbischöflichen Burg Bischofsstein (sloße zum Steyne), und auf allen ihren Höfen zu Lengenfeld unterm Stein (Lengefelt) gemäß der [inserierten] Urkunde verkauft.
Dieser nach verkaufen Marold Topher der Ältere und die Seinen den Rittern und Brüdern Bernhard (Bernharde), Claes (Clawse) und Endres (Enderes) von Leibolz (Leybuldes) und allen ihren Erben 12 Malter Korn guten Roggen, Heiligenstadter (Heilige(n)stad(ter)) Maß. Als jährliche Gülte ist sie jedes Jahr auf eigene Kosten am Tag Michaelis [29. September] in Heiligenstadt (Heligenstad) abzuliefern. Dafür haben die Brüder Marold und den Seinen 13 ½ Mark, Eschweger (Eschinwegischer) Währung, je vier Pfund Heller für eine Mark gerechnet, gezahlt.
Als Sicherheit stellt Marold seine Hube vor der Burg Bischofsstein und all seine Habe in Lengenfeld samt Zubehör zur Verfügung. Kommt er mit der Lieferung der Jahresgülte in Verzug, können die Käufer die Hube uneingeschränkt pfänden. Wollen sie das nicht, können die Käufer den Wert der ausstehenden Gülte aus Marolds anderen Gütern pfänden.
Marold kann die Gülte gegen Rückzahlung des gezahlten Geld jeweils an Weihnachten lösen, muss diesen Wunsch aber einen Monat vorher ankündigen. Die Käufer können ihr Geld ebenfalls bei gleicher Kündigungsfrist an Weihnachten zurückfordern.
Marold und die Seinen versprechen, alle Artikel unverbrüchlich zu halten. Marold kündigt sein Siegel an. Zeugen der Abmachung sind die Brüder Heinrich (Heynr(ich)) und Apel (Apil) Preysen, die ebenfalls versprechen, ihr Siegel anzuhängen.
- Datum ... 1385 in vigilia purificationis Marie virginis.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 272, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/537 (Zugriff am 28.03.2024)