Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 229 [02]

Datierung: August 1384 [a]

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz befiehlt Dietrich Gaugreben und gibt ihm entsprechende Vollmacht, Siegfried von Biedenfeld vor seinem Richter Werner von der Malsburg in seinem Auftrag anzuklagen.

Vollregest:

Erzbischof Adolf [I. von Mainz] gibt bekannt, dass er seinen "lieben Getreuen" Siegfried (Syferid) von Biedenfeld (Bidenfelt) anzuklagen (zuzusprechen) habe. Über diese Angelegenheit habe er seinen "lieben Getreuen" Werner (W(er)nher) von der Malsburg (Malspurg) zum Richter gesetzt. Er befiehlt nun kraft dieser Urkunde seinem "lieben Getreuen" Dietrich (Dider(ich)) Gaugreben (Gaugrafen) und gibt ihm entsprechende Vollmacht, Siegfried (Siferid) von Biedenfeld (Biedenfelt) vor seinem Richter [Werner] in seinem Auftrag anzuklagen, zu beschuldigen und alle anderen notwendigen Schritte zu unternehmen.

Quellenkommentar:

[a] Die Einreihung des Eintrags in den August 1384 ergibt sich aufgrund der Urkunde des Erzbischofs an Siegfried vom 19. August 1384.

Quellenansicht

fol. 229r

Metadaten

Personenindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 229 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/438 (Zugriff am 19.04.2024)