Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

776 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 409.

StA Wü, MIB 10 fol. 226v [01]

Datierung: 1384

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Eberhard Herr zu Eppstein einigt sich mit Erzbischof Adolf I. von Mainz über seine Schadenersatzansprüche.

Vollregest:

Revers(us) d(omi)ni de Eppinstein.
Eberhard (Eberharde) Herr zu Eppstein (Eppinstein) hat sich mit seinem "lieben gnädigen" Herrn Erzbischof Adolf von Mainz (Mentze) über alle Schulden, Forderungen, Kosten, Verpflegungsaufwendungen und Verluste gütlich geeinigt, die ihm bis zum heutigen Tag im Dienst für ihn und sein Stift entstanden sind. Mainz bleibt ihm 5.000 Guden schuldig. Dafür sind ihm 2.000 Gulden im Rheingau (Ringauwe) angewiesen, für die restlichen 3.000 Gulden sind ihm zwei ledige Turnosen auf dem Zoll zu Ehrenfels (Erenfels) verschrieben, die er gemäß der diesbezüglich vom Erzbischof unter dessen und des Kapitels Siegel ausgestellten Urkunde vereinnahmen darf. Sind die 5.000 Gulden bezahlt, fallen die Turnosen an Mainz zurück. Die genannte Urkunde wird dann ungültig und ist an Mainz zurückzugegeben.
- Datum ... 1384.

Quellenansicht

fol. 226v

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 226v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/434 (Zugriff am 29.03.2024)